OVB Isabell Wiesner

Kraftfahrzeug

Mit Sicherheit gut unterwegs

Kfz-Versicherung51 Millionen Kraftfahrzeuge sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Sie verursachen pro Jahr 2,3 Millionen Unfälle im Straßenverkehr. Kein Wunder, dass hier der Gesetzgeber bei der Haftungslage ein Wörtchen mitredet. So ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, sobald Sie motorisiert unterwegs sind – egal ob auf vier oder zwei Rädern - ist diese Versicherung Pflicht.

Das tut die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Sie: Sie prüft die Schuldfrage und ersetzt die Reparatur-Kosten des Unfallgegners. Auch weitere Vermögensschäden sind eingeschlossen: Schadensersatz für Verdienstausfall und Mietwagen, Schmerzensgeld, eine lebenslange Rente. Auch Mitfahrer des Unfallgegners erhalten diese Leistungen.

Gut zu wissen: Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung hilft auch bei der Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche: sind sie überzogen oder unberechtigt, werden sie abgewehrt.

Die freiwillige Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sowie der Schutzbrief bilden für die Sicherheit Ihres Fahrzeugs eine sinnvolle Ergänzung.

  

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch

  • Glasbruch
  • Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub und Unterschlagung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung (Elementarschäden)
  • Unfälle mit Haarwild
  • Marderbiss
  • Kurzschlüsse in der Verkabelung

Bei Abschluss der Teilkaskoversicherung können Sie entscheiden, ob und wie hoch Ihre Selbstbeteiligung bei einem Schaden sein soll. Für die meisten Fahrzeuge sind Summen zwischen 0 Euro (also keine Selbstbeteiligung) und 500 Euro wählbar. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist der Betrag, den Sie für die Versicherung bezahlen.


 

Zusätzlich zur Teilkasko zahlt die Vollkaskoversicherung

  • bei Vandalismus
  • bei selbstverschuldeten Unfällen
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug nach Unfallflucht
  • Unfallschäden im Ausland, wenn Schadensforderungen schwer durchsetzbar sind.

Auch bei der Vollkaskoversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung nach Ihren Wünschen vereinbaren. Die Selbstbeteiligung kann hier zwischen 0 Euro (keine Selbstbeteiligung) und 1.000 Euro je Schadensfall liegen. Auch hier gilt: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag.

 
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