Hausrat
Freitag, der 13.: Wasserschaden durch defekten Geschirrspüler, Sengbrand wegen durch geschmortem Toasterkabel, verwüstete Wohnung nach Wochenendtrip...
Vorstellungen, die wir gerne verdrängen. Zu Unrecht – wie die Statistik zeigt. Denn Jahr für Jahr wenden Hausratversicherer über 1 Milliarde Euro auf, um gemeldete Schäden zu regulieren. Und das, obwohl 20% aller Haushalte über keinen Versicherungsschutz verfügen.
Sicher, der nasse Teppichboden kann schnell ersetzt werden. Die Folgen eines Brandes sind ungleich höher: Renovierungskosten von mehreren Wochen, vorübergehender Auszug, neue Einrichtung – das summiert sich schnell auf eine hohe Summe.
Eine leistungsstarke Versicherung hilft, zumindest den materiellen Schaden in Grenzen zu halten. Sie schützt bei Einbruch, Vandalismus und wenn Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Leitungswasser das Hab und Gut zerstören oder beschädigen. Die Beiträge sind erschwinglich – vor allem im Vergleich zum möglichen Schaden.
Die Prämie richtet sich nach dem Wert des gesamten Hausrats; außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen.

Die Versicherungssumme, also die Summe, die die Hausratversicherung im Schadenfall maximal erstatten muss, legen Sie selbst fest. Wer zu viel angibt, läuft Gefahr, zu hohe Prämien zu bezahlen. Wer zu wenig ansetzt, riskiert das Problem der „Unterversicherung“. Die Folge: Die Versicherung zahlt im Ernstfall nur einen Bruchteil des kompletten Schadens.
650 Euro pro Quadratmeter – so lautet eine gängige Formel für die Ermittlung der Versicherungssumme. Doch Vorsicht - Experten vom Bund der Versicherten warnen: „Dieser Ansatz ist viel zu pauschal”. Ein kleines Appartement in der City kann deutlich luxuriöser ausgestattet sein als das weitläufige Haus auf dem Land. Besser ist es, sich einfach einmal zwei Stunden Zeit zu nehmen und regelrecht Inventur zu machen. Dabei sind neben den Möbeln auch Computer, Hi-Fi-Geräte und Kleidung zu berücksichtigen. Gegenstände, sie sich im Keller oder in der Garage befinden, müssen ebenfalle in den Wertermittlungsbogen aufgenommen werden.
Wichtig:
Versichert ist der aktuelle Neuwert. Daher muss bei der Wertermittlung bedacht werden, wie viel die Wiederbeschaffung aktuell kosten würde. So können Möbel oder Kleidungsstücke heute viel teurer sein als noch vor fünf Jahren. Umgekehrt werden elektronische Geräte im Laufe der Zeit oft preiswerter als zum Zeitpunkt des Erwerbs.
OVB Tipp: Checken Sie im Internet oder Versandhauskatalog die aktuellen Preise!
Der beste Schutz hilft wenig, wenn der Versicherte den Schaden grob fahrlässig mit verursacht hat. Gelangt der Einbrecher durch das gekippte Fenster ins Haus, oder platzt der Schlauch der laufenden Waschmaschine während niemand in der Wohnung ist, hängt die Erstattung maßgeblich von den Versicherungsbedingungen ab. In der Regel wird der Versicherer die Erstattung entsprechend dem Mitverschulden des Versicherten reduzieren.