OVB Isabell Wiesner

Haftpflicht

Kleine Ursache, großer Schaden

Hurra, Freitag der 13.Es gibt im Leben viele Fälle, die zu Schadensersatzansprüchen führen. Oft reichen kleine Unaufmerksamkeiten, die es später in sich haben.

In ein Gespräch vertieft, treten Sie bei Rot auf die Straße, ein Autofahrer muss ausweichen und rammt dabei drei parkende Autos. Die Kosten tragen Sie. Oder Sie vergessen, im Winter den Weg zu streuen; ein Passant stürzt und verletzt sich. Nicht nur ärztliche Behandlungskosten kommen auf Sie zu; auch die finanziellen Schäden durch Verdienstausfall gehen auf Ihre Rechnung.

Für Schäden, die durch Unaufmerksamkeit, Leichtsinn oder Fahrlässigkeit entstanden sind, haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen. Dabei können kleine Schäden in der Regel noch selbst bezahlt werden. Bei größeren Sach- und Personenschäden werden die Kosten schnell zu einer echten Existenzbedrohung.

Deshalb ist die private Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt – und eine der preiswertesten dazu.

  
Wer ist wie versichert?

Verheiratete Paare oder solche, die in einer Lebensgemeinschaft leben, benötigen nur eine Haftpflichtversicherung. Sie gilt für beide Personen.

Kinder sind grundsätzlich im Familien-Tarif der Eltern mitversichert, solange sie unverheiratet sind. Für volljährige Kinder besteht so lange Versicherungsschutz, wie sie sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung (Lehre/Studium) befinden – auch, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, wie beispielsweise während des Studiums.

  
Das regelt sie:

Die private Haftpflicht-versicherung

  • prüft die Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadensersatzpflicht besteht
  • übernimmt die Kosten berechtigter Schadensersatzansprüche
  • wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab
  • schützt weltweit – im Ausland übernimmt sie Schäden bei Aufenthalten bis zu einem Jahr
 
Das regelt sie NICHT:

Die private Haftpflicht-versicherung

  • sichert keine speziellen Risiken ab
  • haftet nicht für Schäden, die durch Tätigkeiten im Beruf oder in übernommenen Ämtern verursacht werden.
 

 
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